Asyl ist in Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht. Menschen, die aus anderen Teilen der Welt vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, sollen hierzulande Schutz finden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet über die Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling und das Vorliegen von Abschiebungsverboten. Es ist grundsätzlich nicht möglich, den Asylantrag bei der Ausländerbehörde zu stellen. Ansprechpartner ist die Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum.
AUFENTHALT VON ASYLBEWERBERN UND FLÜCHTLINGEN
Die Ausländerbehörde des Rheinisch – Bergischen Kreises ist zuständig für alle Asylantragsteller die den kreisangehörigen Gemeinden (Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Leichlingen, Odenthal, Overath, Rösrath, Wermelskirchen) zugewiesen wurden und sich im Kreisgebiet aufhalten.
Während des Asylverfahrens können Sie bei der Ausländerbehörde:
• Ihre Aufenthaltsgestattungen oder Duldung verlängern
• Anträge auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis stellen
• Anträge auf Erteilung einer längerfristigen Duldung (zum Beispiel: Ausbildungsduldung) stellen
Bei positivem Ausgang des Asylverfahrens wird eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Bei negativem Ausgang, können Sie, um einer Abschiebung zu entgehen, eine individuelle
Beratung und Unterstützung erhalten,
• bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten,
• zur freiwilligen Rückkehr inkl. einer Starthilfe zur Neubegründung des Lebensmittelpunktes im Heimatland.