Landtagswahl 2022
Am 15.05.2022 findet in NRW die Landtagswahl statt. Die Bürgerinnen und Bürger im Rheinisch-Bergischen Kreis sind aufgerufen, eine/n Wahlkreisbewerber/in und eine Landesliste zu wählen. Für alle Interessierten stellt das Kreiswahlamt zahlreiche Informationen zur Verfügung.
Mindestens 181 Abgeordnete werden in den Landtag NRW gewählt. Von den 181 Mandaten werden 128 in den Wahlkreisen Nordrhein-Westfalens und 53 über die Landeslisten der Parteien vergeben. Bei den nordrhein-westfälischen Landtagswahlen haben die Wahlberechtigten zwei Stimmen: eine, die sie einem Kandidaten bzw. einer Kandidatin aus ihrem Wahlkreis geben, und eine für eine Partei.
Wahlkreise für die Landtagswahl 2022
Der Rheinisch-Bergische Kreis besteht aus den folgenden zwei Wahlkreisen:
Wahlkreis Nr. 21 - Rheinisch-Bergischer Kreis I,
umfasst die Städte Bergisch Gladbach und Rösrath,
Wahlkreis Nr. 22 - Rheinisch-Bergischer Kreis II,
umfasst die Gemeinden Kürten und Odenthal sowie die Städte Burscheid, Leichlingen, Overath und Wermelskirchen.
Wahlvorschlagsverfahren
Kreiswahlvorschläge können sowohl von Parteien, Wählergruppen (mitgliedschaftlich organisierte Gruppen von Wahlberechtigten) als auch von Einzelbewerbern/Einzelbewerberinnen eingereicht werden. Partei- und Wählergruppenkandidaten/innen müssen von einer Mitgliederversammlung nominiert werden. Wahlvorschläge von Wählergruppen sowie von einzelnen Wahlberechtigten und von Parteien, die nicht im Landtag oder im Deutschen Bundestag aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land ununterbrochen seit deren letzter Wahl vertreten sind, müssen von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterstützt werden. Der Kreiswahlleiter hat nach Festlegung des Wahltags durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rheinisch-Bergischen Kreises zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. Inzwischen hat der Kreiswahlausschuss die Kandidatinnen und Kandidaten für die beiden Landtagswahlkreise zugelassen (siehe unten unter Broschüren).
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des § 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen eine Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Stimmrecht
Jede(r) Wähler(in) hat zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wählt sie/er zunächst den/die Wahlkreisbewerber(in), mit der Zweitstimme unabhängig von der Wahl mit der Erststimme die Landesliste der Partei, die den/die Direktkandidat(en/in) aufgestellt hat. Im Wahlkreis ist der/diejenige Bewerber/in ("direkt") gewählt, der/die die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Die weiteren Sitze werden nach Verhältniswahlgrundsätzen nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung aus den Landeslisten zugeteilt.
Wahlbenachrichtigung
Allen Wahlberechtigten geht rechtzeitig vor der Wahl durch die Wohngemeinde eine Wahlbenachrichtigungskarte zu, die auf das zuständige Wahllokal hinweist.
Briefwahl
Alternativ zur Stimmabgabe im Wahllokal besteht für den/die Wähler(in) die Möglichkeit, bereits vor dem eigentlichen Wahltag seine/ihre Stimme durch Briefwahl abzugeben oder am Wahltag in einem anderen Wahllokal innerhalb des gleichen Wahlkreises zu wählen. Einen entsprechenden Antragsvordruck enthält die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Die Briefwahl kann auch per Telefax oder E-Mail bei der Wohngemeinde beantragt werden. Dies ist ebenfalls über die Homepage der Wohnortgemeinde möglich. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Stimmzettel
Für jeden der beiden Wahlkreise ist ein Stimmzettel herzustellen. Die linke Seite enthält den Namen der/des Direktkandidat(in/en) im jeweiligen Wahlkreis. Auf der rechten Seite sind die Namen der ersten 5 Bewerber(innen) der Landesliste einer jeden Partei aufgeführt. Musterstimmzettel können unten unter Broschüren eingesehen werden. Blinde und sehbehinderte Menschen können sich einer Schablone bedienen und eine akustische Hilfe erhalten (näheres siehe unten unter Broschüren).
Kreiswahlleiter
Der Kreiswahlleiter und sein Stellvertreter werden von der Bezirksregierung ernannt. Zum Kreiswahlleiter für die Landtagswahlkreise 21 - Rheinisch-Bergischer Kreis I - und 22 - Rheinisch-Bergischer Kreis II - hat die Bezirksregierung Köln Kreisdirektor Dr. Erik Werdel ernannt. Die Funktion des stellvertretenden Kreiswahlleiters übt Kreiswahlamtsleiter Bernhard Schilde aus.
Kreiswahlamt
Mit der organisatorischen Abwicklung der Aufgaben des Kreiswahlleiters ist das Amt der Kommunalaufsicht beauftragt, das damit gleichzeitig die Funktion des Kreiswahlamtes ausübt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreiswahlamtes stehen Ihnen während der allgemeinen Dienstzeiten für alle Fragen rund um die Wahl zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
Über das Ministerium für Inneres und Kommunales stehen die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Landtagswahl zur Verfügung (siehe Spalte rechts unter "Zusätzliche Infos").
Wahlergebnisse
Das Landtagswahlergebnis der letzten Wahl kann unten unter Broschüren eingesehen werden.
zurück