Grundstücke teilen
Sie wollen Ihr Flurstück durch eine Vermessung in zwei oder mehr neue Flurstücke aufteilen?
Ein Flurstück muss in der Regel neu vermessen werden wenn Teile des alten Flurstücks zum Beispiel verkauft werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Teilungsvermessung. Die Ergebnisse der Teilungsvermessung werden den Beteiligten vor Ort angezeigt und in einer Grenzniederschrift protokolliert. In der Grenzniederschrift erkennen die Beteiligten durch ihre Unterschrift die neuen Grenzen und Abmarkungen, zum Beispiel Grenzsteine oder Eisenrohre, rechtsverbindlich an. Die Teilungsvermessung ist Voraussetzung um das Liegenschaftskataster fortzuschreiben und hiernach das Grundbuch zu aktualisieren.
Für eine Auftragsvergabe wenden Sie sich bitte an einen in NRW zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) Ihrer Wahl. Die Liste der ÖbVI in NRW finden Sie unter Zusätzliche Infos.
Nur in Ausnahmefällen wird diese Dienstleistung auch vom Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation erbracht.
Gebühren
Die Gebühr für eine Teilungsvermessung liegt in der Regel bei über 1.400 € und kann schnell ein Vielfaches hiervon betragen. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Größe und Anzahl der neu entstehenden Flurstücksteile und dem Bodenrichtwert.
Es gilt die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen in NRW (VermWertKostO NRW) mit der zugehörigen Anlage Kostentarif (VermWertKostT).
Siehe auch rechts unter Verwandte Services.
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