Grenzvermessung
Sie wollen Ihre Grundstücksgrenzen vermessen lassen? Unter einer Grenzvermessung versteht man die Untersuchung von Grundstücksgrenzen auf Übereinstimmung mit dem Katasternachweis und eventuell eine neue Abmarkung von Grenzpunkten.
Bei einer Grenzvermessung werden bereits bestehende Grenzen in der Örtlichkeit untersucht und auf Antrag neu abgemarkt. Das Ergebnis der Grenzvermessung wird den Beteiligten vor Ort angezeigt und in einer Grenzniederschrift protokolliert. In der Grenzniederschrift erkennen die Beteiligten den Grenzverlauf und die Abmarkungen rechtsverbindlich an.
Die Vermessung wird von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) durchgeführt. Eine Liste der zugelassenen ÖbVI finden Sie rechts unter verwandte Services. In Ausnahmefällen ist dies auch unmittelbar durch das Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation möglich.
Gebühren
Die Gebühr für eine Grenzvermessung richtet sich nach der Kostenordnung für Vermessungs- und Katasterbehörden in NRW und ist für alle Vermessungsstellen gleich.
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