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Förderung von selbst genutztem Wohneigentum

Die Wohnungsbauförderung des Rheinisch-Bergischen Kreises berät Sie zu zinsgünstigen Darlehen der NRW.BANK für den Erwerb und den Bau von selbst genutztem Wohneigentum (Familienheim oder Eigentumswohnung) und ist zugleich Bewilligungsbehörde.


Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

-       Neubau, Aufstockung oder Anbau,

-       Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden,

-       der Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen von einem Bauträger,

-       der Erwerb von bestehenden Eigenheimen und Eigentumswohnungen.

 

Sie können einen Antrag auf Förderung stellen, wenn Ihr jährliches Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.

Die Anträge für ein Darlehen können bei uns in digitaler Form eingesandt werden. Sie müssen dafür neben der Einhaltung der Einkommensgrenze noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Deshalb sollten Sie vor einer Antragstellung einen Termin für ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch vereinbaren.

Die Antragsunterlagen werden Ihnen entweder auf Anfrage zugesandt oder Sie finden diese neben weiteren Informationen unter dem Link "NRW.BANK - Antragsformulare und Merkblätter" unter Zusätzliche Infos.                                                                                                                                                                                                                                                                       

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung einer Förderzusage beträgt 600,00 Euro.

Letzte Aktualisierung: 27.03.2025

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