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Modernisierungsförderung von selbst genutztem Wohneigentum

Die Wohnungsbauförderung des Rheinisch-Bergischen Kreises berät Sie zu zinsgünstigen Darlehen der NRW.BANK für die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum. Sie ist zugleich Bewilligungsbehörde.


Welche Maßnahmen werden gefördert:

Die Modernisierung wird gefördert, wenn hierdurch der Gebrauchswert des Wohnraumes oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöht, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert oder Energie bzw. Wasser eingespart werden können. 

Beispiele: 
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, zum Beispiel
  Dachdämmung, Außendämmung, Einbau neuer Fenster und Türen,
  Umrüstung der Heizungsanlage
- Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch und zur Verbesserung der 
  Sicherheit im und am Gebäude
- Maßnahmen für ein Mehr an Barrierefreiheit
- Ausstattung mit zeitgemäßer digitaler Infrastruktur,
- NEU 2025: Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität bei weniger als zehn Stellplätzen,
- nachhaltige Verringerung des Wasserverbrauchs
- und Weitere.

Sie können einen Antrag auf Förderung zur Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum stellen, wenn Ihr jährliches Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.

Zusätzlich müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Zur Abstimmung der Voraussetzungen sollten Sie vor einer Antragstellung einen Termin für ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch vereinbaren.

Die Antragsunterlagen werden Ihnen entweder auf Anfrage zugesandt oder Sie finden diese neben weiteren Informationen auf der Internetseite der NRW.BANK unter Zusätzliche Infos.            

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung einer Förderzusage beträgt in der Regel 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme; mindestens aber 60,00 Euro.

Letzte Aktualisierung: 27.03.2025

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