Förderung von Modernisierungsmaßnahmen
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Ihnen für die Modernisierung von Wohnungen sowie Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch und zur Verbesserung .der Sicherheit im und am Gebäude zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.
Welche Maßnahmen werden gefördert:
- Die barrierefreie Umgestaltung in von Ihnen selbst genutztem Wohn-
eigentum und Mietwohnungen - siehe auch "Barrierefreies Wohnen"
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in von Ihnen
selbst genutztem Wohnraum und Mietwohnungen, zum Beispiel
Dachdämmung, Außendämmung, Einbau neuer Fenster und Türen,
Umrüstung der Heizungsanlage
- Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch und zur Verbesserung der
Sicherheit im und am Gebäude
- Modernisierung eines von Ihnen selbst genutzten denkmalgeschützten
oder erhaltungswerten Wohngebäudes oder einer selbst genutzten
Eigentumswohnung in Abstimmung mit dem Denkmalschutz
Die Anträge für ein Darlehen sind bei uns einzureichen. Sie müssen dafür aber einige Voraussetzugen erfüllen. Deshalb sollten Sie vor einer Antragstellung die Möglichkeit eines persönlichen oder telefonischen Beratungsgesprächs nutzen.
Die Antragsunterlagen werden Ihnen entweder bei einem persönlichen Beratungsgespräch ausgehändigt oder Sie finden diese sowie weitere Informationen auf der Internetsseite der NRW.BANK unter Zusätzliche Infos.
Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung einer Förderzusage beträgt in der Regel 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme; mindestens aber 60,00 Euro.
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