Wohnraumanpassung für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen zum Ausgleich ihrer Behinderung Hilfen zur Anschaffung und Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung erhalten.
Der Rheinisch-Bergische Kreis unterstützt Betroffene von der Geburt bis zum Erwachsenenalter dabei, eine vorhandene Wohnung behindertengerecht auszustatten. Die Beratungsstelle erläutert die Voraussetzungen und das Verfahren, hilft bei notwendigen Formalitäten und bewilligt im Einzelfall die Hilfen. Die Hilfen werden abhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
Für Betroffene im Erwachsenenalter ist der Landschaftsverband Rheinland zuständig.
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