Vaterschaftsanerkennung
Ist ein Kind außerhalb einer Ehe geboren, muss die Vaterschaft amtlich festgestellt werden.
Die Vaterschaft kann festgestellt werden
- beim örtlichen Jugendamt (Das Jugendamt des Rheinisch-Bergischen Kreises ist zuständig für Burscheid, Kürten und Odenthal. Die Angebote der weiteren Jugendämter finden Sie hier.)
- beim Standesamt (wir leiten Sie weiter auf das Angebot Ihrer Kommune)
- durch Gerichtsbeschluss.
Ist der Kindesvater nicht bereit, die Vaterschaft anzuerkennen, kann die Mutter Hilfe vom Jugendamt beanspruchen.
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