Sorgerecht
Wird ein Kind in einer Ehe geboren, haben beide Elternteile die elterliche Sorge gemeinsam inne.
Ist das Kind jedoch außerhalb einer Ehe geboren, kann die gemeinsame elterliche Sorge erklärt werden.
Diese sogenannte Sorgerechtserklärung kann vor einem Notar oder einem Urkundsbeamten beim Jugendamt abgegeben werden. Änderungen einer einmal abgegebenen Sorgeerklärung sind nur durch das Familiengericht möglich.
Voraussetzung ist, dass die Vaterschaft - siehe auch Vaterschaftsanerkennung unter Verwandte Services - amtlich festgestellt ist.
Das Jugendamt des Rheinisch-Bergischen Kreises ist zuständig für Burscheid, Kürten und Odenthal. Die Angebote der weiteren Jugendämter finden Sie rechts unter Verwandte Services.
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