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Gurtanlegepflicht - Ausnahme genehmigen (Städte und Gemeinden)

Personen, die auf Grund ihres Gesundheitszustand keinen Sicherheitsgurt anlegen können, kann eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurtanlegepflicht erteilt werden.

Dies ist eine Dienstleistung, die Sie bei Ihrer Stadt erhalten.
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