Historisches Kennzeichen für Oldtimer (abgemeldet)
Sie möchten für Ihr Fahrzeug ein historisches Kennzeichen beantragen. Dies können Sie persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person in der Straßenverkehrsbehörde in Bergisch Gladbach oder in einem der Servicebüros erledigen. Für die Zuteilung des Kennzeichens ist es erforderlich, dass der Tag der 1. Zulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt und ein amtlich anerkannter Sachverständiger das Fahrzeug als Oldtimer einstuft.
Soll das Fahrzeug auf eine minderjahrige Person zugelassen werden, muss diese im Besitz der für dieses Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis sein. Dies gilt nicht für minderjährige Schwerbehinderte.
Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der nachgenannten Unterlagen, da ansonsten eine Bearbeitung nicht erfolgen kann.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Firmen/Selbstständigen Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Kraftfahrzeugbrief und -schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- elektronischer Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
- Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung und ein Gutachten
eines amtlich anerkannten Sachverständigen mit der Einstufung als Oldtimer
- gegebenenfalls Vollmacht
- Kontodaten (IBAN)
oder im Falle der Vollmacht
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Gebühren
Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Angaben zu den einzelnen Gebühren daher nicht möglich sind und hier nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann.
Die Gebühren für diese Dienstleistung betragen in der Regel zwischen
27,20 € und 65,30€.
Sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich kann sich die Gebühr um mehrere hundert Euro erhöhen.
Sie können bar oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Hinweis:
Die Kennzeichenschilder können Sie vor Ort bei privaten Schilderfirmen erwerben.
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