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Versicherungsnachweis mit PIN-Nummer (elektronisch)

Sie möchten sich über die Zulassung mit dem elektronischen Versicherungsnachweis informieren?


Bei der Zulassung eines Fahrzeuges war bisher eine Versicherungsbestätigungskarte Ihres Haftpflichtversicherers vorzulegen.
Seit dem 01.02.2009 kann der Versicherungsschutz nur noch durch eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) der KFZ-Versicherung nachgewiesen werden. Anstelle der Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) wird Ihnen Ihr Versicherer daher eine sogenannte PIN-Nummer aushändigen bzw. bekannt geben. Diese ist erforderlich, damit die Zulassungsbehörde Ihre Versicherungsdaten unmittelbar bei der Versicherung elektronisch abrufen kann.

Hinweis
Die Nutzung einer elektronischen Versicherungsbestätigung ist bei der Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens nicht möglich. Hier ist nach wie vor eine spezielle Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrkennzeichen (gelb) vorzulegen.

Letzte Aktualisierung: 10.10.2023

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