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Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit

Sie wollen eine andere Staatsangehörigkeit erwerben und die deutsche Staatsangehörigkeit behalten?


Wer als Deutscher die Staatsangehörigkeit eines Landes, das nicht zur Europäischen Union gehört, erwirbt, verliert in der Regel automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Der Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz führt hingegen nicht zu einem automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

Soll die deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten werden, muss vor der Beantragung der ausländischen Staatsangehörigkeit eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vorliegen.

Der Beibehaltungsantrag ist formgebunden und muss bei Ihrem örtlichen Ordnungsamt oder Bürgerbüro eingereicht werden. Wer für Sie zuständig ist erfahren Sie hier.

Bürger aus dem Stadtgebiet Bergisch Gladbach können Ihren Antrag unmittelbar bei der Einbürgerungsstelle im Kreishaus Gronau einreichen.

Der Antrag wird dann zur weiteren Bearbeitung an die Bezirksregierung Köln übersandt.

Wenn der Antrag genehmigt wird, kann die Urkunde bei der Einbürgerungsstelle oder den örtlichen Ordnungsämtern abgeholt werden.

Es wird empfohlen sich vor einer Antragstellung telefonisch mit der Bezirksregierung Köln in Verbindung zu setzen, um sich bezüglich der Erfolgsaussichten des Antrags zu informieren, da auch die Ablehnung eines Antrags in der Regel kostenpflichtig (191,-€) ist. 

Gebühren

255,- € bei positiver Entscheidung über den Antrag.

191,- € bei Ablehnung des Antrags.

Rechtliche Grundlagen

§ 25 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Letzte Aktualisierung: 11.11.2022

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