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Weitere Ordnungsämter der Städte und Gemeinden)

Anträge auf Einbürgerung und Änderung der Staatsangehörigkeit müssen bei den örtlichen Ordnungsbehörden oder Bürgerbüros eingereicht werden. Ausgenommen hiervon sind die ausländischen Mitbürger aus dem Stadtgebiet Bergisch Gladbach, die unmittelbar bei der Einbürgerungsstelle der Kreisverwaltung vorsprechen können. Mit dieser Seite leiten wir Sie auf die Onlineangebote der übrigen Städte und Gemeinden im Kreis weiter.
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