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Kreisfamilienförderung

Die folgenden Leistungen der Kreisfamilienförderung sind für alle Familien aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis zugänglich:
  • Elterngeld (am Standort Hauptstraße 71)
  • Ausbildungsförderung nach dem BAföG (schulische Ausbildung) am Standort Hauptstraße 71
  • Bildung und Teilhabe am Standort Kreishaus Gronau (Nebengebäude)
Alleinerziehende aus Burscheid, Kürten und Odenthal können außerdem folgende Leistung beantragen:
  • Unterhaltsvorschuss am Standort Hauptstraße 71

Alleinerziehende aus Bergisch Gladbach, Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen erhalten den Unterhaltsvorschuss bei ihrem kommunalen Jugendamt.

Weitere Informationen, Formulare und Hinweise zur Beantragung der Leistungen finden Sie auf dieser Seite unter „Dienstleistungen“. Sie finden dort auch Verweise auf externen Leistungen wie Kindergeld oder Kinderzuschlag. Diese Leistungen fallen in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit, bzw. der Familienkassen.

Hinweis: Die genauen Öffnungszeiten sind in der jeweiligen „Dienstleistung“ angegeben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch.


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