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Kreisstraßen, Verkehr

Bild zu Kreisstraßen, Verkehr

Kreisstraßenbau und -unterhaltung
Der Rheinisch-Bergische Kreis ist Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen (134 km) im Kreisgebiet. Er hat somit die Aufgabe des nachhaltigen Ausbaus von Kreisstraßen sowie die bauliche und betriebliche Unterhaltung der Kreisstraßen inklusive der Bauwerke. Die betriebliche Unterhaltung und der Winterdienst werden von der Kreisstraßenmeisterei in Kürten-Neuensaal wahrgenommen.

Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde ist für verkehrsregelnde Maßnahmen in der Stadt Burscheid und den Gemeinden Kürten und Odenthal zuständig. Die Städte Bergisch Gladbach, Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen führen diese Aufgaben in eigener Zuständigkeit durch. Der Rheinisch Bergische Kreis entscheidet in seinem Zuständigkeitsbereich über allgemein gültige verkehrsregelnde Maßnahmen wie die Anordnung von Verkehrszeichen, Ampeln, Fahrbahnmarkierungen usw. Weiterhin werden spezielle verkehrsregelnde Anordnungen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Baustellen und Veranstaltungen (Straßenfeste, Umzüge, Sportveranstaltungen usw.), die im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt werden sollen, getroffen. Auch Ausnahmegenehmigungen von den allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (z.B. Sonntagsfahrverbot, Großraum- und Schwerlastverkehr, Halteverbote usw.) werden erteilt. Anträge zur Befreiung von der Gurtanlegepflicht und zur Befreiung von der Helmtragepflicht sowie Anträge zur Ausstellung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte (für außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde) werden bearbeitet.

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Ansprechpartner:

Herr  Hegewald
Tel.: 0 22 02 13 26 79 
E-Mail-Anfrage


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