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Schülerbeförderung beim Schulträger Rheinisch-Bergischer Kreis

Sie wollen wissen, wie Ihr Kind die von ihm besuchte Förderschule erreichen kann?


Der Rheinisch-Bergische Kreis ist als Schulträger unter anderem auch für die Schülerbeförderung an seinen Schulen zuständig. Wichtig dabei ist, dass der Rheinisch-Bergische Kreis keine Beförderungspflicht hat. Als Schulträger entscheidet er, was für die jeweilige Schule die wirtschaftlichste Beförderung ist.

Aus diesem Grund wurde für alle Schülerinnen und Schüler der Friedrich-Fröbel-Schule in Bergisch Gladbach-Moitzfeld und der Martin-Buber-Schule in Leichlingen-Kuhle sowie für die Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Klasse 2 an der Albert-Einstein-Schule in Rösrath, der Verbundschule Mitte in Bergisch Gladbach-Refrath sowie der Verbundschule Nord in Wermelskirchen ein Schülerspezialverkehr eingerichtet.

Alle anderen Schülerinnen und Schüler erhalten für die Fahrt zur Schule ein SchülerTicket.

Weitere Informationen zum Schülerspezialverkehr und dem SchülerTicket erhalten sie unter „Verwandte Services“.

Letzte Aktualisierung: 18.11.2024

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