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Ihr Behördenlotse

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Fahrzeug zulassen (fabrikneu)

Sie können Ihr Fahrzeug persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person anmelden.


Dies können Sie beim Straßenverkehrsamt in Bergisch Gladbach oder in einem der Servicebüros (siehe rechte Spalte) erledigen.

Soll das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden muss diese im Besitz der für dieses Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis sein. Dies gilt nicht für minderjährige Schwerbehinderte.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug nicht angemeldet werden kann, wenn Unterlagen fehlen.

Unterlagen

- Personalausweis oder Reisepass
- bei Firmen/Selbständigen Handelsregisterauszug beziehungsweise Gewerbe-
  anmeldung
- elektronischer Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Certificate of Conformity (COC-Papier) beziehungsweise Typgenehmigung
  der Europäischen Gemeinschaft (EG-Typgenehmigung)
- gegebenenfalls eine Vollmacht
- Kontodaten (IBAN)
  oder im Falle der Vollmacht
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Sie haben Ihr Fahrzeug im Ausland gekauft?
Dann ist die Vorlage des Kaufvertrages/Rechnung im Original notwendig.
Wenn für das Fahrzeug noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden, muss dies der Fahrzeughändler bestätigen. In diesem Fall ist das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorzuführen.
Bei einem Fahrzeug das nicht aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union stammt, muss Einfuhrzoll gezahlt werden. Hierüber erhalten Sie beim Zollamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie hier zusätzlich vorlegen müssen. 

Gebühren

Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Angaben zu den einzelnen Gebühren daher nicht möglich sind und hier nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann.

Die Gebühren für diese Dienstleistung betragen in der Regel zwischen
27,60 € und 76,50 €.
Sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich kann sich die Gebühr um mehrere hundert Euro erhöhen.

Sie können bar oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Hinweis:
Die Kennzeichenschilder können Sie vor Ort bei privaten Schilderfirmen erwerben.

Letzte Aktualisierung: 10.10.2023

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