Alle Kinder und Jugendlichen sollen bei Aktivitäten in Kita, Schule und Freizeit mitmachen können. Deshalb gibt es für Familien mit geringem Einkommen finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst sechs Leistungen:
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder
in Kindertagesstätten oder Kindertageseinrichtungen
- Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit persönlichem Schulbedarf
- Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule
- angemessene Lernförderung
- Mittagessen in der Schule, Kindertagesstätte oder Kindertageseinrichtung
- soziale und kulturelle Aktivitäten (z.B. Mitgliedschaft im Verein, Musikunterricht oder Teilnahme an
Ferienfreizeiten)
Wer erhält die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen Ihnen zu, wenn Sie oder Ihre Kinder folgende Sozialleistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wenn Sie keine der genannten Sozialleistungen erhalten, können Sie aufgrund eines niedrigen Einkommens möglicherweise dennoch Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Wenden Sie sich zwecks Prüfung und Beratung bitte an das Jobcenter Rhein-Berg. Den Link dazu finden Sie in der rechten Spalte unter "Zusätzliche Infos".
Wo kann ich die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen?
Wo Sie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen können hängt davon ab, welche Sozialleistung Sie erhalten:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II
Wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter. Weitere Informationen finden Sie in der rechten Spalte "Zusätzliche Infos" unter dem Link "Infos des Jobcenters Rhein-Berg".
- Wohngeld
Wenden Sie sich bitte an den Rheinisch-Bergischen Kreis. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der rechten Spalte unter "Sie haben Fragen?".
- Kinderzuschlag
Wenden Sie sich bitte an den Rheinisch-Bergischen Kreis. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der rechten Spalte unter "Sie haben Fragen?".
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
Wenden Sie sich bitte an den Rheinisch-Bergischen Kreis. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der rechten Spalte unter "Sie haben Fragen?".
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Eine Dienstleistungsübersicht der kreisangehörigen Städte und Gemeinden finden Sie in der rechten Spalte unter “Zusätzliche Infos“.
Wie kann ich die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen?
Für das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein Antrag erforderlich. Das Antragsformular mit den entsprechenden Anlagen finden Sie unter „Formulare“.
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie unten unter “Broschüren“.