Baustellen, die sich auf den Verkehr auswirken, sind durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusichern.
Wenn durch Bauarbeiten Straßen und ihre Nebenanlagen, wie zum Beispiel Gehwege und Bankette, in Anspruch genommen werden müssen, sind diese Bereiche durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusichern. Bei größeren Maßnahmen ist auch die Verkehrsführung anzupassen, betroffen sind alle Baumaßnahmen in, auf oder neben der Straße.
Der Bauunternehmer muss min. 2 Wochen vor Arbeitsbeginn die Verkehrsregelung mit einem vollständig ausgefüllten Antragsvordruck (siehe unter Formulare) und einem Verkehrszeichenplan beantragen.
Für Baumaßnahmen, die in Gladbach, Wermelskirchen, Leichlingen, Overath und Rösrath durchgeführt werden sollen, wählen Sie Ihre Kommune in der Kommunenkarte unter "Verwandte Services".