Familiennachzug für syrische Schutzberechtigte in Deutschland
Als anerkannter Flüchtling sind Sie eine schutzberechtigte Person in Deutschland und haben das Recht, Ihre Familie nach Deutschland zu bringen.
Das Auswärtige Amt hat ein Webportal zum Familiennachzug für syrische Schutzberechtigte eingerichtet.
Das Portal kann auf Deutsch, Englisch und Arabisch angezeigt werden. Es kann von Schutzberechtigten, den nachzugswilligen Familienangehörigen sowie von Unterstützungsorganisationen genutzt werden.
Schutzberechtigte Personen müssen innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Anerkennung als Flüchtling eine fristwahrende Anzeige abgeben um Ihre Famile nach Deutschland zu bringen.
Als Familie gelten Ehegatte und minderjährige, ledige Kinder bzw. Ihre Eltern, falls Sie ledig und minderjährig sind.
Das Portal enthält eine Funktion zur Stellung dieser fristwahrenden Anzeige.
Zu dem Portal gelangen Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie in der unten aufgeführten Broschüre.
zurück