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Schülerspezialverkehr

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Der Rheinisch-Bergische Kreis hat für die Schülerinnen und Schüler seiner

  • Friedrich-Fröbel-Schule
  • Martin-Buber-Schule
  • Albert-Einstein-Schule (bis einschließlich Klasse 2)
  • Verbundschule Mitte(bis einschließlich Klasse 2)
  • Verbundschule Nord (bis einschließlich Klasse 2 sowie alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Burscheid)
einen Schülerspezialverkehr eingerichtet.

Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler im Auftrag des Rheinisch-Bergischen Kreises mit speziellen Schulbussen zur Schule und zurück befördert werden. Der Rheinisch-Bergische Kreis übernimmt die Kosten für die Beförderung durch die beauftragten Busunternehmen. Ein Eigenanteil der Eltern wird nicht erhoben.


Als Schulbusse werden in der Regel Kleinbusse (für bis zu 7 Kinder und Jugendliche) eingesetzt. Bei Bedarf kommen auch Fahrzeuge mit mehr als 7 Fahrgastplätzen, PKW oder Rollstuhlspezialfahrzeuge zum Einsatz.

Es fahren grundsätzlich immer mehrere Kinder und Jugendliche zusammen in einem Schulbus. Die Strecken werden von der Schulverwaltung unter Berücksichtigung zumutbarer Fahrzeiten sowie individueller Besonderheiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler zusammengestellt. Die Taxi- und Busunternehmen sind vertraglich verpflichtet, die sichere und ordnungsgemäße Beförderung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen und das Fahrpersonal zu einem respektvollen und freundlichen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern anzuhalten.

Die Erziehungsberechtigten werden rechtzeitig von dem jeweiligen Busunternehmen über die Fahrzeiten ihres Kindes informiert.

Sollten sie als Erziehungsberechtigte der Meinung sein, dass ihr Kind auch mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Schule fahren kann, haben sie jederzeit die Möglichkeit, einen Antrag auf ein SchülerTicket zu stellen, sofern ihr Kind nicht ohnehin im ÖPNV - auf Grund einer festgestellten Schwerbehinderung mit entsprechendem Merkzeichen - freifahrtberechtigt sein sollte.

Rechtliche Grundlagen

Schülerfahrkostenverordnung
Letzte Aktualisierung: 18.11.2024

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