Elektronischer Reiseausweis
Als Ersatz für einen Reisepass, können Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose einen
Reiseausweis bzw. Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) erhalten. Er kann bei der Ausländerbehörde beantragt werden, wenn die
Beschaffung eines Heimatpasses nicht zumutbar oder nicht möglich ist.
Hierbei ist eine persönliche Vorsprache für Antragsteller ab dem 6. Lebensjahr
erforderlich. Darüber hinaus wird ab dem 10. Lebensjahr eine eigenhändige Unterschrift
benötigt.
Bitte vereinbaren Sie zur Antragstellung einen Termin.
Es besteht die Möglichkeit, bei Beantragung eines elektronischen Reiseausweises für
schulpflichtige Kinder, Termine außerhalb der Schulzeit zu vereinbaren.
Hinweis:
Die Bundesdruckerei wird Sie schriftlich über die Fertigung des Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) bzw.
Reiseausweises und Versand an die Ausländerbehörde informieren.
Allerdings wird nicht jeder einzelne eAT oder Reiseausweis sofort an die
Ausländerbehörde geschickt. Der Versand erfolgt gesammelt, so dass
zwischen Ihrer Information und dem tatsächlichen Eingang bei der
Ausländerbehörde 2-3 Wochen liegen können.
Ihre Ausländerbehörde wird Sie schriftlich zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels oder des elektronischen Reiseausweises einladen.
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