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Immissionsschutz - Legionellenverordnung

Verordnung zum Umgang mit Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen, 42. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes)


Unter bestimmten Bedingungen können bei technischen Wassersystemen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) entstehen, die beim Einatmen bei Menschen zu schweren Lungenentzündungen sogar mit Todesfolge führen können, wenn die Anlage das Aerosol in die Umgebungsluft ableitet.
Um dies zu verhindern wurde diese Verordnung eingeführt.

Unter den Anwendungsbereich fallen sowohl kleine Anlagen, die z.B. der Kühlung von Gebäuden wie Hotels, Veranstaltungsräumen oder Rechenzentren dienen als auch Kühlsysteme und Nassabscheider industrieller Anlagen.

Über das Onlineportal des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) (siehe unter Zusätzliche Infos) können Sie Ihre Anlage im Rheinisch-Bergischen Kreis registrieren und somit Ihrer gesetzlich geforderten Anzeigepflicht nachkommen.

Weitere Informationen zu den Betreiberpflichten können der Broschüre unter Zusätzliche Infos entnommen werden.

Rechtliche Grundlagen

Die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV - ist am 19.08.2017 in Kraft getreten.

§13 verpflichtet den Betreiber zur Registrierung seiner Anlagen.

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Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

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