Die Belehrung wird im Kreishaus des Rheinisch-Bergischen Kreises vor Ort durch MitarbeiterInnen des Gesundheitsamtes durchgeführt und dauert etwa 90 Minuten. Alle teilnehmenden Personen müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Ist dies nicht der Fall, muss eine dolmetschende Person mitgebracht werden. Die Bescheinigung über die Belehrung wird direkt im Anschluss gegen Gebühr ausgehändigt.
Die Belehrungen im Kreishaus finden in der Regel zweimal im Monat statt. Die angeboteten Termine sind hier einsehbar.
Bei einer Teilnehmerzahl ab 20 Personen können die Belehrungen nach Absprache auch außerhalb des Kreishauses angeboten werden.
Möchten Sie an einer Präsenzbelehrung teilnehmen, so buchen Sie bitte
hier einen Termin.
Was ist bei Schülerpraktika zu beachten?
Belehrungen für Schülerpraktika können nur vor Ort als Präsenzbelehrung erfolgen. Termine können Sie hier buchen.
Bitte beachten Sie, dass die ausgestellte Bescheinigungausschließlich für unentgeltliche Praktika im Rahmen der Schulausbildung gilt. Für schulunabhängige, gewerbsmäßige Nebentätigkeiten hat die Bescheinigung keine Gültigkeit (eingeschränkte Bescheinigung).
Was ist bei ehrenamtlichen Tätigkeiten zu beachten?
Belehrungen für ehrenamtlich tätige Personen können nur vor Ort als Präsenzbelehrung erfolgen. Termine können Sie hier buchen.
Bitte beachten Sie, dass die ausgestellte Bescheinigung ausschließlich für ehrenamtliche Tätigkeiten gilt. Für erwerbsmäßige Tätigkeiten hat diese Bescheinigung keine Gültigkeit (eingeschränkte Bescheinigung).
Kontakt
Bei Fragen zur Präsenzbelehrung und zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte telefonisch beim Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises unter:
02202 / 132221.
Zweitschrift
Die Gebühr für eine Zweitschrift beträgt 7,50 Euro. Sollten Sie eine solche benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch an 02202 / 132221 oder per E-Mail an.
Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter Broschüren im Informationsblatt DSGVO.