Ausbildungsförderung nach dem BAföG (schulische Ausbildung)
Förderungsmöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Besuch von Schulen
Sie sind Schülerin oder Schüler und können Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren?
Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG, wenn Sie eine förderungsfähige Ausbildungsstätte (Schule) besuchen.
Damit soll Ihnen die Ausbildung ermöglicht werden, für die Sie sich nach Ihren Interessen und Fähigkeiten entschieden haben. Ziel der Hilfe ist es, allen Auszubildenden vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums. Den Link auf diese Seite finden Sie rechts unter "Zusätzliche Infos".
Den direkten Link zu den Antragsformularen auf der Seite des Bundesministeriums finden Sie unten unter Formulare.
Unterlagen
- Aufnahmebestätigung bzw. Schulbescheinigung
- Einkommensteuerbescheid oder Verdienstbescheinigungen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Antragstellung
- eventuell vorhandene Sozialhilfebescheide der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Antragstellung
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