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Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende leben meist mit ihren Kindern unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht regelmäßig oder verspätet gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit dem Unterhaltsvorschuss erleichtert werden.


Wer erhält Unterhaltsvorschuss?

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder,

·         die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und

·         keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten.

Eine gerichtliche Entscheidung über den Unterhalt gegen den anderen Elternteil ist nicht erforderlich. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Es gibt auch keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil.

Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten.

Voraussetzung: 

·         Sie sind nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen oder

·         der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug verdient mindestens 600 Euro brutto.

Höhe des Unterhaltsvorschusses

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt zum 1. Januar 2024 monatlich:

für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 230 Euro,
für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 301 Euro,
für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 395 Euro.

Der tatsächliche Unterhaltsanspruch kann jedoch ein anderer sein. Bei der Festsetzung und Heranziehung kann die Beistandschaft behilflich sein.

Die Unterhaltsvorschussstelle des Amtes für Familie und Jugend des Rheinisch-Bergischen Kreises ist zuständig für Burscheid, Kürten und Odenthal. Die Angebote der weiteren Jugendämter finden Sie unter "Verwandte Services".

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 Wohnort Burscheid

A – M   Frau Absalon
N – R    Frau Höller
S – Z    Frau Faßbender

 Wohnort Kürten

A – M   Frau Güngör
N – Z    Frau Quabach

 Wohnort Odenthal
A – Z    Frau Quabach 

 

Letzte Aktualisierung: 29.05.2024

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