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Fahrweg für die Beförderung gefährlicher Güter festlegen

Für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße gelten besondere Vorschriften. Zum Beispiel muss der festgelegte Fahrweg genau eingehalten werden.


Der Fahrweg für gefährliche Güter außerhalb der Autobahn wird durch die Straßenverkehrsbehörde festgelegt.
Für einen Teil der Gefahrgüter sind zu diesem Zweck Einzelanträge (siehe unter Formulare) zu stellen.
Für andere, genau bestimmte Gefahrgüter hat der Rheinisch-Bergische Kreis in einer Allgemeinverfügung (siehe unter Broschüren) bereits Fahrwege festgelegt.

Gebühren

Gebühren:
Die Allgemeinverfügung kann kostenfrei abgerufen werden. Die Gebühr für die Einzelfahrwegbestimmungen (nach der Strecke und der beantragten Dauer differenziert) beträgt zwischen 30,00 Euro und 75,00 Euro.

Letzte Aktualisierung: 04.09.2023

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