Sprengstofferlaubnis für den nichtgewerblichen Bereich
Die Erlaubnis nach § 27 SprengG ist zum Umgang mit Sprengstoffen im privaten Bereich erforderlich, z.B. zum Vorderladerschießen, Wiederladen von Munition oder Böllern.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- Fachkundenachweis durch Teilnahme an einer Ausbildung und Prüfung bei einem staatl. anerkannten Lehrgangsträger
- Bedürfnisnachweis
- Zuverlässigkeit
- persönliche Eignung
Mitzubringen sind:
- Personalausweis
- Formgebundener Antrag
- Fachkundenachweis
- Bedürfnisnachweis (Waffenbesitzkarte; Jagdschein o.ä.)
- bei Verlängerung: Original des Erlaubnisheftes
Unterlagen
Das Formular zur Beantragung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach § 27 SprengG oder deren Verlängerung finden Sie auf der Internetseite der Kreispolizeibehörde.
Gebühren
Gebühren: Die anfallenden Gebühren sind im Einzelfall zu erfragen; sie richten sich nach beantragter Pulvermenge und Arbeitsaufwand.
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