Feuerschutz und Rettungswesen im Rheinisch-Bergischen Kreis
Im Rheinisch-Bergischen Kreis befasst sich das Amt für Feuerschutz und Rettungswesen mit den Aufgaben der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Im Amt werden die Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörde sowie die Fachaufsicht über die kommunalen Feuerwehren wahrgenommen. Weiterhin ist der Kreis Träger des Rettungsdienstes für das gesamte Kreisgebiet und Betreiber der Kreisleitstelle, in der Hilfeersuchen über den telefonischen Notruf 112 eingehen.
Pro Tag gehen in der Kreisleitstelle circa 165 Hilfeersuchen ein. Hieraus resultieren ungefähr 40.000 Einsätze des Rettungsdienstes (davon ca. 10.000 mit Notarzt). Weiterhin werden in ca. 4000 Einsätzen Kräfte für den Brandschutz oder die Hilfeleistung alarmiert. Zudem werden verschiedene Aufgaben der Verwaltung ebenfalls im Amt 38 gebündelt. Außerdem ist die Ärztliche Leitung des Rettungsdienstes in der Organisationsstruktur des Amtes angesiedelt. Der Kreisbrandmeister erfüllt hierbei eine Doppelfunktion und berät als Stabsstelle zugleich den Landrat in allen Fragen des Brand- und Katastrophenschutzes. Er führt darüber hinaus im Auftrag des Landrates die Aufsicht über die kreisangehörigen Feuerwehren und übernimmt im Falle einer Großeinsatzlage oder Katastrophe die Einsatzleitung über alle operativen Gefahrenabwehrmaßnahmen im Rheinisch-Bergischen Kreis.
Beim Rheinisch-Bergischen Kreis als Träger des Rettungsdienstes liegt die nicht delegierbare Gesamtverantwortung für den Rettungsdienst. Eine Vielzahl von Aufgaben ergeben sich aus dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW).
Diese sind zum Beispiel:
- Rettungsdienstbedarfsplanung (Hilfsfristen, Sicherheitsniveau, Standortplanungen)
- bedarfsgerechte Festlegung von Anzahl und Standorten der Rettungswachen und Einsatzfahrzeuge
- Erstellung von Handlungsanweisungen für den Rettungsdienst im Kreis
- Festlegung der medizinischen Versorgungsstandards für den Rettungsdienst
- Festlegung von medizinisch-taktischen Konzepten im Falle besonderer Schadenslagen
- und andere mehr
Die Kreisleitstelle nimmt rund um die Uhr Notrufe der europaweiten Notrufnummer 112 entgegen. Sie koordiniert die Einsätze des Rettungsdienstes und der kommunalen Feuerwehren. Schwerpunktmäßig erfolgen in der Kreisleitstelle:
- Abfrage des Notrufs für Feuerwehr und Rettungsdienst
- Entgegennahme von Krankentransportanforderungen über die Rufnummer 19222
- Disposition, Alarmierung und Lenkung der Notfalleinsätze und Krankentransporte im Rettungsdienst sowie der Einsätze der Feuerwehr
- Mitwirkung bei der Warnung der Bevölkerung
- Unterstützung der Einsatzleitung
- Übermittlung von Meldungen an die Aufsichtsbehörden
Der Bevölkerungsschutz setzt sich aus den Teilbereichen Zivil- und Katastrophenschutz zusammen. Zum Zivilschutz zählen unter anderem Maßnahmen, die im Verteidigungs- oder Spannungsfall zum Schutz der Zivilbevölkerung ergriffen werden. Die Planungshoheit liegt hier beim Bund. Der Katastrophenschutz ist originäre Aufgabe der Bundesländer, die als oberste Katastrophenschutzbehörden auftreten. Nach § 2 BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) sind die Kreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörde für den Katastrophenschutz zuständig.
Hierzu gehören u.a. folgenden Themen:
- Erstellung und Fortschreibung von Gefahrenabwehrplänen
- Katastrophenschutzplanung
- Katastrophenschutzbedarfsplanung
- Beschaffung und Unterhaltung von Einsatzfahrzeugen
- Vorsorgemaßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung im Rahmen der zivilen Verteidigung und des Zivilschutzes
- Aufstellung und Ausbildung von Einheiten des Katastrophenschutzes, sowie die Aufsicht über die Hilfsorganisationen und Einheiten im Katastrophenschutz
- Warnung und Information der Bürgerinnen und Bürger