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Lebensmittelbetriebe - Mängel melden

Bearbeitung von Beschwerden und Anzeigen über Lebensmittelbetriebe


Wenn Sie meinen, dass ein Betrieb im Rheinisch-Bergischen Kreis Hygienemängel zeigt oder dass die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden, so können Sie sich an uns wenden.
Mögliche Gründe für Beschwerden:
a. Sauberkeitsmängel im Betrieb oder beim Personal
b. Kennzeichnungsmängel bei der Auszeichnung
c. Mängel bei der Kühlkette
d. Qualitätsmängel im Warenangebot
e. Überlagerte Ware

Sie können Ihre Beobachtungen telefonisch oder persönlich mitteilen. Wenn Sie lieber schriftlich oder per E-Mail die Angaben machen wollen, nutzen Sie unsere Formulare. Bitte haben Sie Verständnis, dass anonyme Beschwerden nur eingeschränkt bearbeitet werden können.
Es kann sein, dass zur Bearbeitung der Beschwerde noch Rückfragen nötig sind, die von unseren Mitarbeitern im Regelfall telefonisch geklärt werden.
Sie können natürlich auch Beschwerden über Betriebe in anderen Regionen an uns weiterleiten. Wir werden versuchen, die jeweils richtige Stelle zu finden.

Letzte Aktualisierung: 09.07.2024

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