Wenn Sie bei Lebensmitteln, Kosmetika oder sogenannten Bedarfsgegenständen (Erklärung siehe unter Broschüren) Mängel feststellen oder der Meinung sind, dass die Produkte fehlerhaft gekennzeichnet sind, können Sie dies z.B. mit dem Verkäufer unmittelbar besprechen. Bleibt dies erfolglos oder eine amtliche Überprüfung der Sachlage erscheint Ihnen sinnvoll, so können Sie sich mit der Beschwerde an uns wenden.
Nach Rücksprache mit Ihnen wird dann entschieden, ob eine Untersuchung des beanstandeten Produktes erfolgt. Wenn die Untersuchung aus öffentlichem Interesse geboten ist, entstehen für Sie keine weiteren Kosten. Reine private Proben können wir nicht untersuchen, wir können Ihnen aber möglicherweise Tipps geben und Adressen vermitteln.
Proben können bei uns vorbeigebacht werden. In Absprache und in besonderen Einzelfällen werden die Proben auch bei Ihnen zu Hause abgeholt. Beim Transport von verderblichen Produkten achten Sie bitte darauf, dass die Kühlkette nicht unterbrochen wird. Ein Versand von Proben mit der Post sollte vermieden werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt nicht in die Abwicklung von Vertragsmängeln (Ersatz, Schadensersatz) eingebunden ist. Diese müssen gegenüber dem Händler individuell geltend gemacht werden.
Für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde benötigen wir Ihre Anschrift und einige detaillierte Auskünfte zu der Probe. Nutzen Sie für Ihre Angaben bitte das unten stehenden Formular, das Sie dann zusammmen mit der Probe einreichen. Probenuntersuchungen können nicht anonym beauftragt werden.