Erwarten Sie Besuch aus visumpflichtigen Ländern?
Dann benötigt Ihr Besuch in der Regel eine Verpflichtungserklärung, um eine Einreiseerlaubnis (Visum) zu erhalten.
Mit der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Erklärende, alle Kosten zu tragen, die öffentlichen Stellen durch den Aufenthalt seines Besuches in Deutschland entstehen könnten. Dazu zählen:
-Kosten für den Lebensunterhalt (zum Beispiel für Essen, Trinken, Wohnen, Kleidung, ärztliche Behandlung, Medikamente oder Pflege)
-Kosten, die entstehen, falls die Behörden den Besuch zwangsweise in sein Heimatland zurückverbringen müssen.
Auf der Verpflichtungserklärung beglaubigt die Ausländerbehörde die Unterschrift des Verpflichtungsgebers und bestätigt gleichzeitig dessen Bonität/finanzielle Leistungsfähigkeit, wenn die Voraussetzungen nachgewiesen werden. Daher kann die Verpflichtungserklärung nur von derjenigen Person abgegeben werden, die die Voraussetzungen auch alle/selbständig erfüllt (selbst bei Eheleuten).
Die Verpflichtungserklärung wird für eine Dauer von fünf Jahren abgegeben. Sie wird ungültig, wenn der Verpflichtungsnehmer dauerhaft ausreist oder die fünfjährige Frist abläuft.
Verpflichtungserklärungen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung abgegeben werden. Einen Termin können Sie per Email, telefonisch oder online vereinbaren. Die Gebühr für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung beträgt aktuell 29,- Euro.
Wichtiger Hinweis:
Um zu vermeiden, dass erst im Rahmen des Termins festgestellt wird, dass Ihre Bonität/finanzielle Leistungsfähigkeit für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nicht ausreicht oder Unterlagen fehlen, empfehlen wir dringend, den unten stehenden Antrag und Ihre Einkommensnachweise vorab an die Ausländerbehörde zu senden.
Als Einkommensnachweis ist bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Vorlage des Arbeitsvertrags und der letzten drei Gehaltsabrechnungen erforderlich. Bei Altersrentnern ist die Vorlage des aktuellen Rentenbescheids erforderlich. Bei Selbständigen und Freiberuflern ist die Vorlage des letzten Steuerbescheids und einer aktuellen Bescheinigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters (nicht älter als einen Monat) über das ungefähre Netto-Einkommen der letzten 3 Monate erforderlich.
Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen kurzfristigen Termin zur Abholung der Verpflichtungserklärung.
Bei nicht erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ebenfalls kurzfristig eine entsprechende Mitteilung unter Angabe der Gründe, warum eine Verpflichtungserklärung nicht abgegeben werden kann.