Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt
Sie möchten zu Besuch nach Deutschland kommen?
Für einen kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie in der Regel ein Visum.
Ausgenommen von der Visumspflicht zu Besuchszwecken sind Angehörige der Staaten der europäischen Union und Angehörige der Staaten, die darüber ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland haben. Eine Übersicht finden Sie in der rechten Spalte unter Zusätzliche Infos.
Falls Sie kein Angehöriger der oben genannten Ausnahmestaaten sind können Sie bei einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaft oder Konsulat) ein Visum zu Besuchszwecken beantragen. Das Visum können Sie vor der Reise in Ihrem Heimatland, bei der zuständigen Auslandsvertretung oder in dem Staat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes persönlich beantragen. Sie finden eine Liste der Auslandsvertretungen unter Zusätzliche Infos in der rechten Spalte.
Sie erhalten das Visum nur dann, wenn Ihre Reise einem plausiblen Zweck dient und Sie bereit sind in Ihr Herkunftsland zurückzukehren. Darüber hinaus benötigen Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz und einen Nachweis, dass Ihr Lebensunterhalt von Ihnen oder Ihrem Gastgeber sichergestellt wird.
Falls Sie den Nachweis nicht selbst erbringen muss Ihr Gastgeber eine Verpflichtungserklärung für Sie abgeben. Sie finden die Verpflichtungserklärung in der rechten Spalte unter Verwandte Services.
Über ein Besuchsvisum entscheiden die Auslandsvertretungen. Die Ausländerbehörde hat in der Regel keinen Einfluss auf das Verfahren.
Mit einem Schengenvisum (siehe auch in der rechten Spalte Zusätzliche Infos) können Sie sich bis zu 90 Tage innerhalb einer Frist von 180 Tagen im gesamten Schengenraum aufhalten. Bei häufigen Reisen in den Schengenraum besteht im Ausnahmefall auch die Möglichkeit ein Visum mit einer Gültigkeit von bis zu fünf Jahren zu erhalten. Dazu dürfen die Aufenthalte nicht länger sein als jeweils 90 Tage innerhalb einer Frist von 180 Tagen.
Ein Aufenthaltstitel (z.B. für eine Erwerbstätigkeit oder ein Studium) kann mit einem Visum zum kurzfristigen Aufenthalt in der Regel nicht eingeholt werden.
Hierfür gelten besondere Bedingungen. Bitte kontaktieren Sie Ihre zuständige Ausländerbehörde.
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