Regenwasserbeseitigung auf privatem Grundstück
Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser.
Regenwasser gelangt in bebauten Gebieten von Dächern, Gehwegen, Straßen usw. zumeist in die öffentliche Kanalisation. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Niederschlagswasser direkt vor Ort versickern zu lassen. Diese Lösung bietet sich vor allem in ländlichen Bereichen an, weil hier das Regenwasser meist nur schwach belastet ist- eine wichtige Voraussetzung für die Versickerung, damit die Grundwasserqualität nicht beeinträchtigt wird. Eine weitere Voraussetzung ist die Beschaffenheit der Bodenverhältnisse, diese müssen natürlich eine Versickerung zulassen (Bodengutachten).
Der Abwasserbetrieb der für Sie zuständigen Kommune muss dem Antrag zustimmen (siehe verwandte Services).
Ein Antragsformular mit einem Hinweis auf weitere erforderliche Unterlagen finden Sie unter den Formularen. Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte der Regenwasserbroschüre des Rheinisch - Bergischen Kreises.
Gebühren
Gebührenerhebung
nach Satzung des Rheinisch-Bergischen Kreises 260 €
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