Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Ausgleich der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes
Die Errichtung von Anlagen im Außenbereich beeinträchtigt den Naturhaushalt durch die Versiegelung von Flächen und die Veränderung des ursprünglichen Landschaftsbildes. Diese Veränderungen sind naturschutzrechtlich sogenannte "Eingriffe". Die Beeinträchtigungen im Naturhaushalt sind z.B. durch geeignete Baum-, Strauch- oder Heckenpflanzungen auszugleichen. Zur Prüfung der Eingriffsregelung benötigt die untere Naturschutzbehörde vom Antragsteller/der Antragstellerin bestimmte Unterlagen und Informationen. Die Darstellung und Bewertung des ökologischen Ist-Zustandes des Grundstückes ist dabei dem Zustand nach dem Eingriff gegenüberzustellen.
Weitere Informationen und einen Antragsvordruck finden Sie unter der Rubrik Formulare.
Sie haben Fragen? Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner/innen finden Sie in der Spalte rechts. Die Ansprechpartner/innen für die einzelnen Kommunen sind:
Bergisch Gladbach & Rösrath: Frau Kleinschmidt
Burscheid & Leichlingen: Frau Eulenberger
Odenthal & Wermelskirchen: Herr Thiele
Overath & Kürten: Frau Töppe
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