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WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht)

Die WTG-Behörde berät auf Grundlage des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige, Betreuer, Bewohnerbeiräte, Vertretungsgremien, Vertrauenspersonen sowie Träger von Betreuungseinrichtungen und führt unangemeldete Prüfungen in den Einrichtungen durch.


Alte Menschen und Menschen mit Behinderungen, die in Betreuungseinrichtungen leben, sollen dort ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen können. Sie sollen Wertschätzung erfahren, sich mit anderen Menschen austauschen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben und umfassend über Möglichkeiten der Hilfe, der Pflege und Behandlung informiert werden. 

Zur Unterstützung bei der Suche nach einem passenden Pflegeheim oder einem Heim für Menschen mit Behinderung oder einer Tagespflegeeinrichtung wurde eine Internet-Anwendung entwickelt.

Die WTG-Behörde trägt dazu bei, dass diese Rechte eingehalten werden und hat zudem die Aufgabe, die Bewohnerinnen und Bewohner vor Gefahren zu schützen. Durch regelmäßige unangemeldete Überprüfungen stellen die Mitarbeiter der WTG-Behörde sicher, dass diese Anforderungen eingehalten werden.

Bei Fragen, Anregungen sowie Problemen und Beschwerden steht die WTG-Behörde informierend und beratend zur Seite. Als neutraler Partner versucht sie, im Konfliktfall im gemeinsamen Dialog eine für alle Beteiligten tragbare Lösung zu finden. 

Rechtliche Grundlagen

Wohn- und Teilhabegesetz NRW

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 08.03.2024

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