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Schmutzwasserbeseitigung auf privatem Grundstück

Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer Kleinkläranlage


Voraussetzung für den Bau einer Kleinkläranlage und die erforderliche Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist, dass das Schmutzwasser nicht in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden kann. 

Ein Antragsformular mit einem Hinweis auf weitere erforderliche Unterlagen sowie technische Vorgaben für die Planung und den Bau von Kleinkläranlagen finden Sie unter den Formularen.   
 
Falls für Ihr Baugrundstück eine Kanalanschlussmöglichkeit besteht, erhalten Sie die notwendigen Informationen von Ihrer  Kommune (siehe verwandte Services).

Gebühren

Gebührenerhebung
nach Satzung des Rheinisch-Bergischen Kreises 410 
 

Letzte Aktualisierung: 31.07.2024

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