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Jagdschein - wiederholte Ausstellung

Jagdscheinerteilung für Jägerinnen und Jäger, die bereits ein Jagdschein-Heft haben oder hatten.


Antragstellung zur Verlängerung / Erteilung von Jagdscheinen:

Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz (BJagdG) durch das am 31. Oktober 2024 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" kann es zu einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinbeantragung und -Verlängerung kommen. Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 17 BJagdG und §§ 5 und 6 Waffengesetz dürfen erst nach Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde durchgeführt werden.

Die Anträge zur Verlängerung eines Jagdscheins, der zum 31. März 2025 abläuft, sind daher frühzeitig, d.h. bereits ab Dezember 2024 zu stellen. Die Antragstellung ist auch möglich, wenn der Nachweis über die ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung gemäß § 17 Absatz 1 Nr. 4 BJagdG noch nicht vorliegt. Dieser muss dann nachträglich zur Erteilung des Jagdscheins im Rahmen eines persönlichen Termins vorgelegt werden.

Bitte füllen Sie das Formular „Jagdschein, Antrag auf Erteilung oder Verlängerung“ sowie das Formular „Auskunftsersuchen zum Jagdscheinantrag“ aus und übersenden Sie beide per Post an die Untere Jagdbehörde, Postfach 20 04 50, 51434 Bergisch Gladbach oder per E-Mail an veterinaer@rbk-online.de. Die gelb markierten Hinweise in den Formularen gelten für Sie nicht.

Nach Antragsbearbeitung erhalten Sie zur Jagdscheinerteilung einen persönlichen Termin von der Unteren Jagdbehörde.

Unterlagen

- Jagdschein
- Jagdhaftpflicht-Versicherungsbestätigung

- Passbild, wenn im Jagdschein-Heft keine neue Eintragungen der Gültigkeit mehr möglich sind.

Gebühren

Die Gebühr beträgt
beim Jagdschein für 1 Jahr 35 €,
beim Jagdschein für 2 Jahre 50 €,
beim Jagdschein für 3 Jahre 65 € und
beim Tagesjagdschein 15 €.

Zahlungsart

Die Gebühr wird für eine anschließende Überweisung in Rechnung gestellt.

 

Letzte Aktualisierung: 18.02.2025

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